Briefwahl: Für jeden Stimmzettel die richtigen Wahlumschläge
Alle Jahre wieder ist es soweit: Eine Wahl steht an und nicht immer hat man die nötige Zeit, persönlich an dieser Wahl teilzunehmen. Üblicherweise werden die Stimmzettel vor Ort einfach in die Wahlurne gesteckt – ist man jedoch im Urlaub, krank oder kann sich von der Arbeit nicht freimachen, hat man dennoch die Möglichkeit, sein Recht wahrzunehmen und sein Kreuz zu setzen. Jeder Wahlberechtigte bekommt die Chance, an einer Briefwahl teilzunehmen und seine Stimmabgabe per Post zu erledigen. weiterlesen
Stimmabgabe per Post: So verzichten Sie nicht auf Ihr Wahlrecht
An einer Briefwahl teilzunehmen, ist denkbar einfach. Alle berechtigten Wähler bekommen ein paar Wochen vor der Wahl einen Brief zugeschickt mit genauem Datum und dem Sitz des entsprechenden Wahllokals. Sie brauchen neben Ihrer eigenen Meinung dann nur noch den Stimmzettel und die dazugehörigen Wahlumschläge in der passenden Größe.
Mit der Einladung zu offiziellen Wahlen wie beispielsweise der Bundestags- oder Europawahl bekommen Sie direkt auch ein Antragsformular per Post. Ihren Stimmzettel übermitteln Sie dann vor dem Stichtag der Wahl an den zuständigen Wahlvorstand.
Zwingende Voraussetzung für eine gültige Stimmabgabe ist jedoch die Verwendung von Wahlumschlägen. Die Formulare müssen in verschlossenen Wahlumschlägen an das zuständige Wahllokal übermittelt werden, um Manipulationen zu verhindern. Die Nutzung von Wahlumschlägen ist sogar per Gericht festgelegt worden. Denn egal ob Betriebswahl oder Bundestagswahl: Die Umschläge müssen fest verschlossen und vor fremden Blicken geschützt sein, um Betrug zu verhindern. Jede Wahl muss das Recht auf Anonymität und Unabhängigkeit sicherstellen; dies ist nur durch rechtssichere Wahlumschläge möglich.
Wahlumschläge und was Sie bei der Briefwahl beachten müssen
Entgegen anderer Briefe wie Umschläge für Geburtstage oder Kondolenzen kommt es in Sachen Wahlumschläge weniger auf die Optik an. Es geht also weniger um das Design sondern vielmehr darum, dass die Wahlumschläge den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, damit sie nicht unwirksam werden.
Wahlumschläge müssen zwingend alle die gleiche Größe, Farbe, Beschaffenheit und Beschriftung vorweisen können, um eine geheime Verwendung zu garantieren. Entsprechende Urteile haben dies vor Gericht bestätigt. Sie dürfen von außen nicht erkennen lassen, wer den Umschlag versendet und was er gewählt hat und auch kein Fenster haben. Wichtig ist auch, dass der Umschlag nicht durchscheinend ist und man ihn beispielsweise die Inhalte in der Sonne erkennen kann.
Auf den Wahlumschlägen dürfen auch keine zusätzlichen Markierungen vermerkt sein. Sie müssen ganz und gar so belassen werden, wie sie gekauft wurden, um keine Rückschlüsse auf den Abs und seine Wahlentscheidung zu ermöglichen. Dazu gehört es auch, dass der Briefwähler keine dicken Stifte mit durchdrückenden Farben verwendet. All diese Maßnahmen sollen das Wahlgeheimnis sicherstellen und auch, Betrug bei der Abgabe der Stimme zu vermeiden und rechtliches zu Ihrer Entscheidung genau einzuhalten.
Ihre Stimme zähle auch per Brief: Wahlumschläge online bestellen
Wähler, die an einer Briefwahl teilnehmen wollen, sollten nicht vergessen, entsprechende Wahlumschläge zu besorgen. Diese sind im örtlichen Schreibwarenladen vermutlich nur schwer zu finden. Wahlumschläge sind sehr speziell und nicht in jedem Sortiment vorhanden. Daher haben Sie in unserem Onlineshop die Möglichkeit, sich Wahlumschläge einfach online zu bestellen.
Sie bekommen die Wahlumschläge in verschiedenen Größen:
+ im Format C6: 162 x 114 mm und
+ im Format B6: 176 x 125 mm
+ im klassischen Format: 176 x 120 mm
Die Wahlumschläge sind in verschiedenen Farben erhältlich beispielsweise in Weiß, Grün, Blau oder Rot. Wichtig ist nur, dass Sie im Rahmen einer Wahl wie beispielsweise der Betriebsratwahl nur eine Farbe verwenden.
Wir bieten Ihnen einen besonderen Service an, damit Sie beim Onlinekauf keinen Nachteil gegenüber dem Ladengeschäft haben. Sie können sich von uns erst einmal ein kostenloses Muster zusenden lassen, welches Sie innerhalb von 1 bis 4 Werktagen erreicht. Überzeugen Sie sich von der Qualität, der Größe und dem Druckbild unserer Wahlbriefumschläge einfach selbst.
Briefumschläge für die Betriebsratswahl
Viele Arbeitnehmer haben – abhängig von der Größe des Unternehmens – das Recht zur Wahl eines Betriebsrats. Der Betriebsrat vertritt ihre Interessen und Rechte und sorgt dafür, dass im jeweiligen Betrieb das Arbeitsrecht durchgesetzt und dauerhaft eingehalten wird.
Die Betriebsratswahl ist eine geheime Wahl. Wer an dieser Wahl als Arbeitnehmer nicht selbst teilnehmen kann, kann sein Recht auf Briefwahl geltend machen und sich entsprechende Wahlumschläge bestellen. Das Wahlverfahren, um den Betriebsrat zu wählen, ist ähnlich wie bei der Bundestags- oder Europawahl: es müssen anonymisierte und einheitliche Umschläge verwendet werden, die keine Rückschlüsse auf den Wähler zulassen. Andernfalls sagen die Gesetze aus, dass die Stimme im Rahmen der Betriebsratswahl ungültig und der Datenschutz nicht gewährleistet ist.
Sie haben eine Frage zu den Themen Briefwahl oder Wahlumschläge? Gerne bieten wir Ihnen bei Ihren Fragen unsere Hilfe per E-Mail oder Telefon an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.