Was ist das Internationale Handbuch der Vornamen?

BabykarteKommt ein Kind auf die Welt, ist die Namensgebung einer der ersten Schritte in ein Leben als Persönlichkeit. Durch seinen Vornamen unterscheidet man sich schon im Kleinkindalter von seinen Zeitgenossen, der Nachname eint traditionell die Familie. Während es früher nur wenigen Vornamen gab, die zumeist von Generation zu Generation weitergegeben wurden, brachte die Globalisierung und die Offenheit der Kulturen viele neue Inspirationen für Vornamen in die verschiedensten Winkel der Welt. Aber wer bestimmt eigentlich welche Vornamen erlaubt sind? Gibt es ein Gesetz für die Namensfindung? Hier gibt es Antworten.

Internationales Handbuch der Vornamen

Kommt ein Kind auf die Welt, werden die frischgebackenen Eltern gefragt, wie der Sprössling heißen soll. Dieser Vorname wird in die Formalitäten eingetragen, die Eltern überprüfen vorab noch einmal, ob der Name korrekt geschrieben wurde. Auf der Grundlage dieser Angaben wird die Geburtsurkunde erstellt. Manche Krankenhäuser schicken die Formulare direkt an das zuständige Standesamt, aber es kann auch passieren, dass die Eltern sich selbst kümmern müssen. Ist die Geburtsurkunde einmal erstellt, hat das Kind seinen Namen. Ob der von den Eltern vorgeschlagene Vornamen angenommen wird, hängt unter anderem von dem Internationalen Handbuch der Vornamen ab.
Dieses Werk wurde 1987 das erste Mal veröffentlicht und mittlerweile hat es sich zum Standardwerk gemausert. Ist sich ein Standesbeamte nicht sicher, ob der gewählte Vorname das Geschlecht richtig benennt oder es sich überhaupt um einen Vornamen handelt, bemüht er das Internationale Handbuch der Vornamen. Das Handbuch wurde 2008 aktualisiert, die Neufassung enthält ein paar Änderungen. So gibt es mittlerweile Vornamen, die bei beiden Geschlechtern benutzt werden können, sie sind geschlechtsneutral. Viele Vornamen wurden daraufhin aktualisiert. Es sind außerdem einige Vorname hinzugekommen, die in den letzten Jahren immer beliebter geworden sind und auch als „sicher“ gelten. Dabei finden sich auch erstmals Vornamen aus dem Albanischen, Arabischen, Kurdischen und Vietnamesischen.

 

Das deutsche Vornamensrecht

In Deutschland gibt es kein konkretes Gesetz zur Namensgebung, sondern nur ein Gewohnheitsrecht. Demnach ist es Gang und Gebe, dass die Eltern den gewählten Vornamen beim zuständigen Standesamt anmelden. Der § 21 a Personenstandsgesetz sieht vor, dass der neue Erdenbürger innerhalb einer Frist von einem Monat nach der Geburt angemeldet werden muss. Es gibt jedoch im Bürgerlichen Gesetzbuch Regelungen zu den Voraussetzungen einer Namensänderung. Gerichtliche Auseinandersetzungen gibt es besonders häufig in Bezug auf die Anzahl der Vornamen. Mehrere Gerichtsurteile haben bestimmt, dass 15 Vornamen schon etwas zu viel sind, fünf Vornamen sind hingegen in Ordnung. Für Eltern gilt allerdings zu bedenken: Während auf der Babykarte an die Verwandten nur der Rufname zu sehen sein muss, müssen bei amtlichen Vorgängen immer alle Vornamen genannt werden. Ziemlich mühsam bei fünf Vornamen.