Wahlumschläge zur Wahl des Betriebsrates
Die Betriebsratswahlen finden in Deutschland alle vier Jahre statt. Wenn es zu den Wahlen kommt, dann gibt es ein stringentes Wahlverfahren, dessen Grundlagen per Gesetz festgeschrieben sind. Dazu gehören auch ordnungsgemäße Wahlumschläge.
Aus zwei möglichen Wahlverfahren wählen
Das normale Wahlverfahren gilt für Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigen. Für die Organisation und Durchführung der Wahlen muss hier ein zeitlicher Puffer eingerechnet werden, denn schließlich sollen alle Wahlumschläge vor dem Ablauf der Frist in der Wahlurne landen. Da die größere Menge an Beschäftigten oft die räumlichen Kapazitäten des Unternehmens sprengt, wird die eigentliche Betriebsratswahl ohne Wahlversammlung durchgeführt.
Demgegenüber steht das vereinfachte Wahlverfahren, das vor allem in Unternehmen angewendet wird, in denen es nur eine kleine Anzahl an wählbaren Mitarbeitern gibt. Hier kann man sich auf das vereinfachte Verfahren einigen, es kann aber auch das klassische Vorgehen gewählt werden.
Das vereinfachte Wahlverfahren sieht eine zweistufige Wahl vor. Bei der ersten Wahlversammlung wird der Wahlvorstand, auf der zweiten Wahlversammlung der Betriebsrat in geheimer unmittelbarer Wahl gewählt. Dazu werden Wahlumschläge benötigt, die im übrigen das Unternehmen zu finanzieren hat.
Stimmzettel und Wahlumschläge sind ein Muss
Sowohl für die Stimmzettel und Wahlumschläge gelten besondere Voraussetzungen. So müssen alle Stimmzettel die gleiche Größe, Farbe, Beschaffenheit und Beschriftung haben. Für Wahlumschläge gilt dasselbe:
- Alle Wahlumschläge müssen denselben Schrifttypen haben
- Alle Wahlumschläge müssen dieselbe Größe und Farbigkeit aufweisen, wie auch denselben Papiertyp
So wird sichergestellt, dass die Wahl auch tatsächlich geheim ist und keine Wahlstimme einer bestimmten Person zugeordnet werden kann.
Wie erfolgt die Betriebsratswahl als Briefwahl?
Auch Beschäftigte die am Wahltag nicht im Unternehmen anwesend sein können, haben die Möglichkeit ihre Stimme abzugeben. Dazu müssen sie eine Briefwahl durchführen, die vom Arbeitgeber genehmigt werden muss. Der Wahlstand muss vom Arbeitnehmer jedoch rechtzeitig über die Absicht der Briefwahl informiert werden. Dann erhalten Arbeitnehmer die vollständigen Briefwahlunterlagen, die aus den folgenden Unterlagen bestehen sollten:
- Wahlausschreiben
- Vorschlagslisten
- Stimmzettel
- Wahlumschlag
- Vordruck für eine Erklärung
- Freiumschlag an den Wahlvorstand mit Name und Anschrift des Wählers als Absender und mit dem Vermerk „schriftliche Stimmabgabe“
- Merkblatt mit Hinweisen zur Durchführung der Briefwahl
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