Öffentlichkeitsarbeit: Flyer wo verteilen?
Jetzt steht bald die Outdoor-Saison an und viele Veranstalter locken mit Konzerten, Abendveranstaltungen und Festen. Um die Zielgruppe zu erreichen und neben Online-Kampagnen auch die Menschen vor Ort zu erreichen, kann man Flyer verteilen. Bleibt nur die Frage: Wo kann man Flyer verteilen, ohne Probleme zu bekommen?
Wo man Flyer verteilen darf
- Flyer in Briefkästen verteilen: Grundsätzlich darf man Flyer in Briefkästen verteilen. Hat man sich einen hochwertigen und sehenswerten Flyer drucken lassen, kann diese Art der Werbung sehr gut ankommen. Vor allem sollten die Adressaten sich immer persönlich angesprochen fühlen – wenn es einen lokalen Bezug gibt, umso besser. Einzige Einschränkung bei dieser Art der Flyerwerbung: Die Werbezettel dürfen nicht in Briefkästen eingeworfen werden, auf denen Hinweise wie „Keine Werbung“ oder ähnliches angebracht sind. Diesen Hinweis sollte man auch beachten, da ansonsten eine Strafe droht. Zudem wollen diese Adressaten wohl tatsächlich keine Werbezettel in ihren Briefkästen und würden diese auch nicht positiv aufnehmen.
- Flyer an öffentlichen Plätzen verteilen: Um in der Fußgängerzone oder auf belebten Plätzen Flyer verteilen zu dürfen, benötigt es einer Genehmigung des zuständigen Ordnungsamtes. Hat man diesen bürokratischen Schritt hinter sich gebracht, kann man mit Bürgern direkt ins Gespräch kommen und weitere Infos, die nicht auf dem Flyer Platz gefunden haben, loswerden.
- Flyer auslegen: Eine langfristige und zeitsparende Variante ist das Auslegen von Flyern. Hierbei kann man genau auswählen, wo und wie man mit seinem Werbezettel gefunden werden möchte. Jedoch muss man bei dem ausgewählten Ort, sei es eine Kultureinrichtung, ein Cafè oder ein Geschäft, immer vorab nach dem Einverständnis des Besitzers fragen.
Wo man Flyer nicht verteilen darf
- Flyer hinter Scheibenwischer klemmen: Strikt untersagt und auch nicht die feine Art ist das Anbringen von Werbezetteln an Autos oder Fahrräder. Zum einen spricht diese Art der Verteilung nicht für Klasse, zum anderen können die jeweiligen Besitzer sie für Schäden am Fahrzeug verantwortlich machen – egal ob es beim Anbringen der Flyer wirklich einen Schaden gab. Werden die Flyer zudem achtlos auf den Boden geworfen, kann der Inhaber der Werbezettel für die Reinigung verantwortlich gemacht werden.
- Flyer auf Privatgelände verteilen: Grundsätzlich möglich aber aufwändig ist das Verteilen von Flyern auf Privatgrundstücken. Dazu zählen auch Kinos, der örtliche Supermarktplatz oder der belebte U-Bahnhof. Um hier seine Botschaft verteilen zu dürfen, benötigt man die schriftliche Einverständniserklärung des Besitzers, die man notfalls vorzeigen kann.
Wer jetzt das schöne Wetter nutzen möchte und seine Werbebotschaft unter die Leute bringen möchte, kann hier seine Flyer drucken lassen – und das im Express!