Urabstimmung zum Semesterticket an der HU Berlin
Heute geht die Urabstimmung zum Semesterticket 2014 an der Humboldt-Universität zu Berlin zu Ende. Wie auch schon des öfteren in der Vergangenheit, fand eine Wahl statt, die darüber bestimmt, ob Berliner Studenten in Zukunft mit dem Semesterticket in den Zonen ABC der BVG fahren dürfen. Fast in jedem Jahr gibt es zähe Verhandlungen bezüglich des Preises, den Uni und Studenten an den Berliner Universitäten zu zahlen haben. Die Urabstimmung zum Semesterticket fand von 11. bis 13. November auf Beschluss des Studentenparlaments vom 28. Oktober 2014 statt.
Was ist so wichtig an der Urabstimmung zum Semesterticket?
Studenten haben grundsätzlich wenig Geld. Ein großer Teil erhält Bafög oder hält sich mit Nebenjobs über Wasser. Trotzdem müssen beispielsweise die Studenten der Freien Universität jeden Tag nach Dahlem kommen. Wer nun in einer WG in Mitte oder Friedrichshain wohnt, der weiß wie weit der Weg in das Berliner Villen-Viertel ist – mit dem Fahrrad kann dies schnell zur Tortur werden. Zudem möchten die angehenden Wissenschaftler auch Vorlesungen an anderen Einrichtungen besuchen, Berlin ist gut vernetzt – auch in Potsdam und den Forschungseinrichtungen im Berliner Umfeld finden spannende Veranstaltungen statt. Ein Semesterticket ist deshalb unverzichtbar für Studenten, die auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen sind. Die Verhandlungen mit den Berliner Verkehrsbetrieben laufen immer wieder auf Hochtouren, die Ticketpreise steigen – jedoch ist das verfügbare Kleingeld des Studenten begrenzt. Auch in diesem Jahr findet so eine Urabstimmung statt, an der Studenten aller Berliner Universitäten darüber abstimmen können, ob sie das Semesterticket über das laufende Wintersemester 2014/15 hinaus behalten möchten. Die Preise wurden mit der BVG bereits verhandelt und orientieren sich an denen der vergangenen Jahre. ac
Wer darf an der Uni-Wahl teilnehmen?
An der Urabstimmung dürfen alle Studenten und auch Mitarbeiter mit studentischem Status, also auch Promovierende, teilnehmen. Wer sich unsicher ist, ob er zu der Gruppe der möglichen Wähler gehört, konnte zwischen dem 28. Oktober und 6. November 2014 das Wahlberechtigtenverzeichnis einsehen.
Briefwahl oder das Aufsuchen des nächsten Wahllokales
Bis zum 4. November 2014 konnte man die Briefwahl beantragen, beispielsweise wenn man sich gerade im Ausland aufhält oder aus gesundheitlichen Gründen nicht den Weg ins Wahllokal antreten konnte. Wer die Briefwahl gewählt hat, dessen Abstimmungsbrief muss bis heute, dem letzten der Urabstimmung, beim Studentischen Wahlvorstand vorliegen. Wer direkt im Wahllokal wählen geht, der muss den gültigen Studierendenausweis vorzeigen. Da die Ausweise der HU noch immer kein Bild des Studenten zeigen, muss zur Identifikation außerdem ein Lichtbildausweis, also ein Personalausweis, Führerschein oder Pass vorgezeigt werden.