Die Wahl zur Jugendvertretung

Ohne passenden Wahlumschlag kann eine Wahl zur Jugendvertretung nicht stattfinden ( ©-moonrun-Fotolia.com).

Ohne passenden Wahlumschlag kann eine Wahl zur Jugendvertretung nicht stattfinden (
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Möchte man auch den Auszubildenden in einem Unternehmen eine Stimme geben, dann forciert man die Bildung einer  Jugend- und Auszubildendenvertretung. Betriebsräte und Unternehmen können davon profitieren, da vor allem die jungen Mitarbeiter oftmals am Puls der Zeit leben und arbeiten. Erfahren Sie hier, wie man eine Wahl der Jugendvertretung gestaltet und welche Voraussetzungen es gibt.

 

Voraussetzungen zur Wahl der Jugendvertretung

Bereits die Größe eines Unternehmens entscheidet darüber, ob es eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JVA) geben kann. Der Betrieb muss nämlich mindesten fünf Arbeitnehmer beschäftigen, die jünger als 18 Jahre sind, bzw. das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zudem muss es einen Betriebsrat geben, dem die JVA unterstellt ist. Die Idee für eine Jugendvertretung kann von dem Arbeitgeber selbst, aber auch vom Betriebsrat kommen.

 

 Wer darf die Jugendvertretung wählen?

Die Mindestgröße an minderjährigen Arbeitnehmern macht spätestens dann Sinn, wenn man sich die Wahlberechtigung näher anschaut. Es dürfen nämlich nur jugendliche  Arbeitnehmer  unter 18 bzw. Auszubildende, die das 25 Lebensjahr noch nicht vollendet haben an der Wahl zur Jugendvertretung teilnehmen. Demgemäß können sich auch nur Arbeitnehmer unter 25 Jahren wählen lassen – gibt es weniger als fünf Jugendliche in einem Betrieb, macht eine JVA-Wahl kaum Sinn.

 

Ablauf einer Wahl der Jugendvertretung

Der Tag des Erlasses des Wahlausschreibens ist für die Größe der JVA maßgeblich. Die Vertretung muss eine ungerade Anzahl haben, anhand der aktuellen Zahl an wahlberechtigten Arbeitnehmern wird ermittelt, wie viele Mitglieder gewählt werden müssen. Damit wurde die Wahl der JAV, die alle zwei Jahre stattfinden sollten, eingeleitet. Und in diesen Schritten geht es weiter:

  • Aufstellen der Wählerliste durch den Wahlvorstand
  • Bei mehr als drei zu wählenden JAV-Mitgliedern werden Vorschlagslisten erstellt
  • Die Wahl der Jugendvertretung erfolgt geheim und unmittelbar
  • Durchführung der Wahl als Listenwahl oder Persönlichkeitswahl

Die Stimmabgabe erfolgt auf den dafür vorgesehenen Stimmzetteln. Der Wahlvorstand hat dafür zu sorgen, das die Wahl unbeobachtet stattfindet. Anschließend wird der Stimmzettel in einen Wahlumschlag gelegt und in die Wahlurne geworfen. Wer stimmberechtigt ist und bei der Wahl verhindert ist, der kann seine Stimme auf schriftlich abgeben. Auch dafür wird ein Wahlumschlag benötigt, der nicht transparent und verschließbar ist.

 

Was passiert nach der Wahl der JAV?

Nach der Wahl werden die Stimmen ausgezählt und anschließend das Ergebnis bekanntgegeben. Ist die neue Jugend- und Auszubildendenvertreter gewählt, muss der Wahlvorstand eine Niederschrift anfertigen, die das Ergebnis schriftlich festhält. Anschließend werden die gewählten Arbeitnehmer benachrichtigt, diese müssen ihr Amt innerhalb von drei Tagen nach Kenntnisnahme annehmen. Haben alle Jugendvertreter ihr Amt angenommen, werden die Wahlergebnisse durch einen zweiwöchigen Aushang bekanntgegeben. Die Abschrift der Wahlniederschrift wird abschließend dem Arbeitgeber und der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft ausgehändigt.