Bitte wählen Sie! Mit dem richtigen Wahlumschlag
Die Wahl des nächsten Betriebsrates steht an: Die Wahlleitung bereitet sich lange darauf vor, Listen werden konzipiert, die Wahlkabinen aufgestellt, auf alles wird Rücksicht genommen. Dann ist es soweit und eine Frage kommt auf: Kann man bei einer Betriebsratswahl auf den Wahlumschlag verzichten? Kann man dieses kleine Detail nicht vernachlässigen? Nein! So hat es das Landesarbeitsgericht beschlossen. Wird in einem Unternehmen auf den Wahlumschlag verzichtet, um die Stimmen zu zählen, dann ist die Wahl aufgrund des Verstoßes gegen die Wahlvorschriften ungültig. Bevor also eine Wahl als ungültig erklärt wird und eine monatelange Vorbereitung umsonst war, sollte man gleich die passenden Wahlumschläge wählen. Die Berliner Online-Druckerei Der Mega Deal hält dafür drei verschiedene Sorten Wahlumschläge bereit, die man nach den eigenen Vorstellungen bedrucken lassen kann. Zudem gibt es die Wahlumschläge in verschiedenen Auflagen, so dass kleine, mittelständische aber auch größere Unternehmen diese nutzen um Wahlen durchzuführen.
Der Fall: Auf Wahlumschläge wird verzichtet
Im Jahr 2010 wurde in einem Unternehmen eine Betriebswahl durchgeführt. Dabei kam es zu zwei Umständen, die die Mitarbeiter für nicht gerecht erachteten. Zum einen wurden die Namen der zu Wählenden auf der Wahlliste in einer anderen Reihenfolge wiedergeben als bei der Bekanntmachung. Das sorgte zuerst für Verwirrung. Zudem verzichtete der Wahlvorstand auf Wahlumschläge. Die Wahlzettel wurden gefaltet in die Wahlurne geworfen. Damit erkannten einige Mitarbeiter das Wahlergebnis nicht an und zogen vor Gericht. Die Wahlleitung sah sich im Recht.
Was sagt das Gericht zu fehlenden Wahlumschlägen?
Das Gericht sieht die Mitarbeiter im Recht. Die Wahl ohne Wahlumschläge ist unwirksam, denn eine freie und geheime Wahl ist ohne Wahlumschläge theoretisch nicht gegeben. Verzichtet der Wahlvorstand auf Wahlbriefumschläge, dann wird gegen wesentliche Vorschriften des Wahlverfahrens verstoßen (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.08.2011, Az.: 25 TaBV 529/11). Damit ist die Wahl ungültig und muss zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden.
Die geheime Wahl ist nur mit Wahlumschlag gegeben
Wie die Wahl des Betriebsrates auszusehen hat, ist ganz klar in § 14 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) festgesetzt. Die Betriebsratswahl muss geheim sein. Dazu gehört nach Auffassung des Arbeitsgerichts (ArbG) Düsseldorf (Az.: 10 BV 92/84) der Wahlumschlag. Nur er macht es möglich, dass der Wahlzettel nicht einsehbar ist und erst beim Öffnen des Wahlumschlages das Ergebnis sichtbar ist. Aus diesem Grund darf der Wahlumschlag auch nicht transparent sein.
Praxis-Tipp zum Thema Wahlumschlag
Für die Vorbereitungen der Betriebswahl sollte man einige Dinge beachten. Nach § 11 Abs. 2 Satz 3 WO müssen alle Wahlumschläge gleich aussehen – schließlich soll spätestens beim Auszählen der Stimmen niemand einen besonderen Wahlumschlag identifizieren können. Deshalb gilt: Alle Wahlumschläge haben die gleiche Größe, Beschaffenheit und Farbe. Aus praktischen Erwägungen sollten die Wahlumschläge zudem nicht gummiert sein. So verhindert man, dass die Wähler die Wahlumschläge zukleben. Natürlich könnten sie so verhindern, dass der Wahlzettel vorab eingesehen werden kann. Jedoch ist es für die Wahlleiter ein großer zeitlicher Aufwand alle Wahlumschläge wieder aufzureißen.
Wählen Sie die Wahlumschläge für Ihre Betriebswahl
Sie haben hier die Möglichkeit Ihre Wahlumschläge zu bestellen. Die Umschläge stehen Ihnen in drei verschiedenen Größen und Farben – blau, grün und rot – zur Verfügung. Je nachdem wie viel wahlberechtigte Mitarbeiter Sie haben, können Sie die passende Auflage wählen. Die minimale Auflage für Wahlumschläge liegt bei 25 Stück, die maximale Auflage für Wahlumschläge liegt bei 5000 Stück. Das Besondere an den günstigen Wahlumschlägen ist, dass man sie ganz einfach und schnell online gestalten kann. So können Sie auf den Umschlag drucken lassen, um welche Wahl es sich handelt oder ein Logo aufdrucken lassen. Selbstverständlich sollte auch der Druck auf den Wahlumschlägen einheitlich sein, damit keine individuellen Wahlumschläge auszumachen sind. Wählen Sie die Wahlumschläge, die in der Farbe und der Größe zu Ihrer Wahl passen. Wahlumschläge können nicht nur für die Betriebsratswahl genutzt werden. Auch bei Wahlen in Vereinen, Verbänden oder Bundeswahlen kann man die einheitlichen Umschläge nutzen.